AVIRA SECURE BACKUP ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG ("EULA")

WICHTIGER HINWEIS
DIES IST EINE RECHTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN ("SIE" ODER "IHRE/R/S") UND AVIRA (WIE UNTEN DEFINIERT), IN DER DIE BEDINGUNGEN FESTGELEGT WERDEN, GEMÄSS DENEN SIE DIE SOFTWARE (WIE UNTEN DEFINIERT) VERWENDEN UND AUF DIESE ZUGREIFEN DÜRFEN. BEVOR SIE DIESE SOFTWARE HERUNTERLADEN, AUF DIESE ZUGREIFEN ODER SIE VERWENDEN, LESEN SIE DIE FOLGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG ("EULA") SORGFÄLTIG DURCH, DA DIESE IHREN ZUGRIFF AUF UND IHRE VERWENDUNG DER SOFTWARE DEFINIEREN.

AVIRA ERKLÄRT SICH BEREIT, IHNEN DIE SOFTWARE ALS VERBRAUCHER (WIE UNTEN DEFINIERT) ODER ALS UNTERNEHMER (GEMEINSAM NACHFOLGEND "SIE" GENANNT) ZU LIZENZIEREN, UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESER EULA UND DIE ZUGEHÖRIGEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, AUF DIE IN DIESER EULA VERWIESEN WIRD. INDEM SIE AUF DEN BUTTON "ICH STIMME ZU" ODER "JA" KLICKEN, ODER DURCH DAS LADEN DER SOFTWARE ODER DURCH EINE ANDERE FORM DES EINVERSTÄNDNISSES STIMMEN SIE DIESER EULA ZU. DADURCH WIRD DIESE EULA EIN RECHTSWIRKSAMER UND DURCHSETZBARER VERTRAG ZWISCHEN AVIRA UND IHNEN ALS PERSON, WENN SIE EIN VERBRAUCHER SIND (WIE UNTEN DEFINIERT), ODER ZWISCHEN AVIRA UND IHRER GESCHÄFTSEINHEIT, WENN SIE EIN UNTERNEHMER SIND (WIE UNTEN DEFINIERT). 

SOLLTEN SIE AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN UND KANADA ANSÄSSIG SEIN, GILT FÜR SIE, ZUSÄTZLICH ZU ALLEN ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER EULA AUCH ABSCHNITT 12.

BEDINGUNGEN

Diese EULA und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (wie unten definiert) regeln die Gewährung einer Lizenz durch Avira an Sie, einschließlich aller Updates und/oder Upgrades, die nach Installation der Software zur Verfügung gestellt werden. 

  1. DEFINITIONEN

 

    1. "Automatische Verlängerung" bezeichnet eine Funktion zur Verlängerung einer Lizenz am Ende der Lizenzlaufzeit ohne weitere Benachrichtigung durch Avira oder eine Aktion durch Sie.
    2. "Avira" bezeichnet Avira, Inc., 330 Primrose Rd., Burlingame, CA 94010, USA. Sollten Sie nicht in den Vereinigten Staaten oder Kanada ansässig sein, bezeichnet Avira die Avira Operations GmbH & Co. KG, Kaplaneiweg 1, 88069 Tettnang, Deutschland.
    3. "Verbraucher" bezeichnet jede natürliche Person, der die Software für den persönlichen oder familiären Gebrauch zur Verfügung gestellt wird.
    4. "Kunde" bezeichnet einen Verbraucher und/oder Unternehmer.
    5. "Gerät" bezeichnet jedes elektronische Gerät, mit dem Daten verarbeitet werden können.
    6. "Dokumentation" bezeichnet schriftliche Materialien in gedruckter oder elektronischer Form, in denen die Funktionen der Software und/oder Updates und Upgrades beschrieben sind, und die Ihnen bei der effizienten Verwendung der Software, Updates und/oder Upgrades behilflich sind. Diese Dokumentation ändert nicht die Bestimmungen dieser EULA oder der damit verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    1. "Unternehmer" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die die Software in Verbindung mit oder während der Ausübung ihrer geschäftlichen, unabhängigen beruflichen oder anderen tätigkeitsbezogenen Pflichten bestellt, empfängt oder verwendet und nicht für den persönlichen oder familiären Gebrauch nutzt.
    2. "Freeware" bezeichnet jede Software, die dem Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Avira ist berechtigt, die Bereitstellung der Freeware jederzeit mit oder ohne Ankündigung einzustellen.
    3. "Internetbasierte Services" bezeichnet online Services, die Avira verwendet, damit Sie Ihre Inhalte online speichern können ("Gesicherte Daten"). Avira ist berechtigt, für die Bereitstellung dieser online Services und/oder von Teilen davon auf dritte Parteien zurückzugreifen.
    4. "Lizenz" bezeichnet die Art und den Umfang Ihres Rechts, die Software und laufende Updates und/oder Upgrades, je nachdem, gemäß den Bestimmungen dieser EULA sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden. Diese EULA sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gegebenenfalls durch Avira geändert und/oder aktualisiert werden.
    5. "Lizenzlaufzeit" bezeichnet den Zeitraum, für den eine Lizenz für die Software gewährt wurde, sowie jede Verlängerung eines solchen Zeitraums. Die Lizenzlaufzeit beginnt mit Ihrem Erwerb und Erhalt des Zugangs zur Software.
    6. "Mehrfachnutzung" bezeichnet die gleichzeitige Speicherung und jede andere gleichzeitige Verwendung der Software auf mehreren Geräten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Sicherung und den Zugriff auf gesicherte Daten von unterschiedlichen Geräten aus.
    7. "Software" bezeichnet Avira Secure Backup zur Verwendung auf Geräten und beinhaltet jegliche Nutzerdokumentation, die internetbasierten Services, Updates, Upgrades sowie alle anderen, von Avira über seine Webseite oder andere Kommunikationskanäle zur Verfügung gestellten Begleitservices.
    8. "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet die entsprechenden verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Avira in ihrer aktuellsten Version auf www.avira.com. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen dieser EULA und ergänzen diese. Jeder Verweis auf die "EULA" im Rahmen der Vereinbarung bezieht sich ebenfalls auf die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    9. "Updates und Upgrades" bezeichnen die Aktualisierung der Software. Die Klassifizierung der Aktualisierung als Update oder Upgrade erfolgt nach alleinigem Ermessen von Avira.

 

  1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ

 

    1. Gewährung einer Lizenz. Avira gewährt Ihnen für die Dauer der Lizenzlaufzeit sowie unter der Voraussetzung Ihrer fortwährenden Einhaltung dieser EULA und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine persönliche, widerrufliche, begrenzte, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz für die Software, gemäß der Sie die Software für persönliche oder geschäftliche Zwecke und gemäß dem in dieser EULA zulässigen Rahmen aktivieren, verwenden und auf diese zugreifen dürfen. Für Software, für die gemäß der entsprechenden Produktinformation keine speziellen Lizenzen für eine Mehrfachnutzung verfügbar sind, ist die Lizenz auf eine einzige Kopie der Software beschränkt. Für Software, in deren Produktinformation spezielle Lizenzen für eine Mehrfachnutzung vorgesehen sind, ist eine solche Mehrfachnutzung nur dann zulässig, wenn Sie die entsprechende Art oder Anzahl an Lizenzen von Avira erworben haben und Ihnen diese Lizenzen durch Avira gewährt wurden. Die Software ist durch internationale Urheberrechte, Abkommen und andere Gesetze geschützt. Avira und, sofern zutreffend, seine Lizenzgeber, besitzen und bleiben im Besitz aller Rechte, Ansprüche und Interessen an bzw. auf die Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Handelsmarken und anderer Rechte des geistigen Eigentums. Diese EULA überträgt Ihnen keinerlei Ansprüche an oder auf die Software. Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser EULA und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diese EULA maßgebend.
    1. Einschränkungen. Die vorstehende Lizenz ist beschränkt. Sie dürfen die Software oder eine andere Komponente davon auf keine nicht in dieser EULA ausdrücklich genehmigte Art und Weise verwenden, kopieren, speichern, reproduzieren, übertragen, vertreiben, ausstellen, vermieten, verleihen, verkaufen, modifizieren, verändern, lizenzieren, unterlizenzieren oder kommerziell verwerten. Ferner dürfen Sie die Software nicht modifizieren, übersetzen, dekompilieren, Derivate davon erstellen, kopieren, vertreiben, zerlegen, übermitteln, übertragen, veröffentlichen, Eigentumshinweise oder Label entfernen oder ändern, lizenzieren, unterlizenzieren, transferieren, verkaufen, spiegeln, entwickeln, verwerten, vermieten, verleihen, als privat kennzeichnen, verpfänden oder auf keine nicht ausdrücklich in dieser EULA genehmigte Art und Weise anderweitig verwenden oder dies einer dritten Partei gestatten. Sie sind nicht berechtigt, Referenzen auf Urheberrechte, Hinweise auf andere gewerbliche Eigentumsrechte oder Seriennummern und andere Eigenschaften zu entfernen oder zu verändern, die als Kennzeichnung für die Software dienen. Ungeachtet anderslautender Angaben darf die Software weitergegeben, kopiert oder dekompiliert werden, wenn dies ausdrücklich genehmigt wurde oder in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. den Abschnitten 69 c Nr. 3, 69 d (2) und (3) und Abschnitt 69 e des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfolgt. Sollten Sie berechtigt sein, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen (nachfolgend als "Dekompilierung" bezeichnet), um in Übereinstimmung mit Abschnitt 69 e des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erreichen, müssen Sie Avira vor einer solchen Dekompilierung unter support@avira.com kontaktieren und die für eine solche Interoperabilität erforderlichen Informationen einholen. Werden diese Informationen unverzüglich von Avira bereitgestellt, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren. 

 

    1. Ansprüche dritter Parteien. Sie müssen Avira unverzüglich informieren, wenn eine dritte Partei Ihnen gegenüber Ansprüche geltend macht, gemäß denen die Software die Rechte des geistigen Eigentums dieser Partei verletzt hat und/oder verletzt (Rechtsmangel). Alle Dokumente oder Korrespondenz oder anderen Unterlagen, die Sie in Zusammenhang mit solchen Ansprüchen erhalten, sind Avira unverzüglich zu übermitteln.
    1. Feedback. Avira ist jederzeit offen für Ihr Feedback und Ihre Vorschläge über bzw. zu den Produkten, Services oder der Software von Avira. Durch Ihre Zusendung von Vorschlägen, Informationen, Materialien und anderen Inhalten (zusammen als "Feedback" bezeichnet) an Avira gewährleisten und sichern Sie zu, dass ein solches Feedback nicht die Rechte des geistigen Eigentums oder Eigentumsrechte einer dritten Partei verletzt (einschließlich und uneingeschränkt Patente, Urheberrechte oder Rechte an Handelsmarken) und Sie über alle Rechte verfügen, die erforderlich sind, damit Sie Avira ein solches Feedback senden dürfen und Avira dieses Feedback verwenden darf. Ferner gilt jegliches über die Software versendetes Feedback als Aviras gebührenfreie/s, unbefristete/s, unwiderrufliche/s, übertragbare/s, nicht-exklusive/s Lizenz und Recht, das Feedback weltweit einzusetzen, zu veröffentlichen, reproduzieren, verteilen, übertragen, zu vertreiben, kopieren, verwenden, Derivate zu erstellen, auszustellen (vollständig oder teilweise) und anderweitig in vollem Umfang zu verwenden. Dies gilt für die gesamte Laufzeit der in diesem Zusammenhang möglicherweise existierenden Rechte. Außerdem darf Avira das Feedback anderweitig und ohne weitere Genehmigung oder Erörterung in jeglicher Form, in Medien oder Technologien verwenden, die aktuell bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden. Hiermit verzichten Sie auf jegliche damit zusammenhängende, anderslautende Ansprüche.

 

    1. Lizenz für Open Source Software. Die Software kann entweder einige oder alle der nachfolgenden Open Source Software beinhalten:
      1. Sparkle (<http://github.com/andymatuschak/Sparkle>) (Copyright (c) 2006 Andy Matuschak), wie unter: (<http://github.com/andymatuschak/Sparkle/blob/master/License.txt>) lizenziert;
      2. Silk Icons (von Mark James) wie unter Creative Commons 3.0 unter (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode) lizenziert;
      3. zlib ((C) 1995-2010 Jean-loup Gailly und Mark Adler) wie unter der zlib Lizenz lizenziert (<http://www.zlib.net/zlib_license.html>);
      4. libcurl (<http://curl.haxx.se/>) (Copyright (c) 1996 - 2010, Daniel Stenberg, <daniel@haxx.se <mailto:daniel@haxx.se>>) wie unter der cURL Lizenz lizenziert (<http://curl.haxx.se/docs/copyright.html>).

 

Die vorstehende Liste gilt nur dem Zweck der Zuordnung, des Eigentums, der Lizenzbenachrichtigung und Benachrichtigungen zu Urheberrechten. Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Lizenzen oder der Verwendung der Software stimmen Sie zu, die Bestimmungen jeder Lizenz der oben genannten Open Source Software einzuhalten. Dies betrifft auch alle Anforderungen für den Weitervertrieb wie z. B. die Zusendung von Benachrichtigungen über die Zuweisung, Urheberrechte und Haftungsbeschränkungen.

Die Open Source Software kann auch den folgenden oder ähnlichen Haftungsbeschränkungen unterliegen (die nachfolgende Verwendung des Begriffs "Software" bezieht sich auf die Open Source Software, nicht auf die in dieser EULA definierte Software von Avira):

(1) DIESE SOFTWARE WIRD VOM URHEBER IM "IST ZUSTAND" BEREITGESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN HIERMIT ABGELEHNT. DER URHEBER IST UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF BESCHAFFUNG EINER ERSATZWARE ODER EINES ERSATZSERVICES, NUTZUNGSAUSFALL, VERLUST VON DATEN ODER GEWINNEN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN), UNGEACHTET DESSEN, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN, NOCH IST DER URHEBER ANDERWEITIG THEORETISCH HAFTBAR, SEI ES FÜR EIN VERTRAGSVERGEHEN, EINE GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINE RECHTSWIDRIGE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE AUF IRGENDEINE ART UND WEISE AUFGRUND DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHT, AUCH WENN DER URHEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE; ODER
 
(2) AUFGRUND DER TATSACHE, DASS DIE BIBLIOTHEK KOSTENFREI ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, ERFOLGT IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIESE BIBLIOTHEK. ES SEI DENN, ES WIRD SCHRIFTLICH ANDERWEITIG FESTGELEGT, STELLEN DIE INHABER DER URHEBERRECHTE UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK IM "IST ZUSTAND" ZUR VERFÜGUNG, OHNE IRGENDEINE FORM DER GEWÄHRLEISTUNG, SEI ES AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DIE BIBLIOTHEK FEHLERHAFT SEIN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE ERFORDERLICHEN SERVICEARBEITEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGEGEBEN ODER WURDE SCHRIFTLICH VEREINBART, IST EINER DER INHABER DER URHEBERRECHTE ODER IRGENDEINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN GENEHMIGT, MODIFIZIEREN UND/ODER WEITERVERTREIBEN DARF, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, BESONDEREN, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER NICHT MÖGLICHEN VERWENDUNG DER BIBLIOTHEK ENTSTEHEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER UNGENAUIGKEIT DER DATEN ODER VERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN PARTEIEN ENTSTANDEN SIND, ODER EINE FEHLENDE KOMPATIBILITÄT DER BIBLIOTHEK MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), AUCH WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE SOLCHE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

SOLLTEN SIE NICHT ALLE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE OPEN SOURCE SOFTWARE AKZEPTIEREN, DÜRFEN SIE DIE AVIRA SOFTWARE ODER DEREN KOMPONENTEN NICHT VERWENDEN.

  1. PFLICHTEN DES NUTZERS

 

    1. Sie dürfen die Software nicht in besonderen Risikobereichen einsetzen, in denen ein fehlerfreier und dauerhafter Betrieb der relevanten Systeme erforderlich ist und in denen der Ausfall der Software zu einer direkten Lebensgefährdung, Körperverletzung, zu Gesundheitsschäden oder erheblichen Schäden an Eigentum oder der Umwelt führen würden, und auch keiner dritten Partei eine solche Verwendung gestatten (hoch riskante Aktivitäten sowie Aktivitäten, für die eine hohe Verfügbarkeit unerlässlich ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Betrieb von Kernkraftanlagen, Waffensystemen, Flugzeugnavigation oder Kommunikationssystemen, Lebenserhaltungssystemen und -ausrüstung oder auch Maschinen und Herstellungsprozesse in der Pharmazeutik und Lebensmittelindustrie).
    1. Die Einrichtung einer funktionalen Hardware- und Softwareumgebung zur Verwendung der Software liegt allein in Ihrer Verantwortung. Das Gleiche gilt für regelmäßige Datensicherungen in Ihrem EDP System.

 

    1. Sie allein sind für alle Aktivitäten mit Ihrer Nutzer ID und Ihrem Passwort verantwortlich. Sollte Ihnen ein Missbrauch Ihres Kontos bekannt werden, sind Sie verpflichtet, Avira umgehend zu informieren.
    1. Sie dürfen keinen Schadcode in die Software und die Komponenten laden, einschließlich und uneingeschränkt Viren, Bots, Trojaner, Würmer und ähnliche Programme.

 

    1. Sie dürfen keine Rechte des geistigen Eigentums einer anderen Partei verletzen; dies beinhaltet uneingeschränkt die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Materialien über die Software. Sie sind allein für die Daten und Inhalte verantwortlich, die mithilfe der Software gespeichert werden. Avira prüft die von Ihnen gespeicherten Daten nicht, es sei denn, dies ist unumgänglich, um Ihnen einen Support zur Verwendung der Software bereitzustellen, oder wenn dies gesetzlich zulässig ist. Avira ist nicht für Verletzungen verantwortlich, die aus Ihrer Verwendung der Software hervorgehen. Ferner wird Avira mit jeder Justizbehörde kooperieren, die berechtigt ist, die von Ihnen mithilfe der Software gespeicherten Daten einzusehen. Avira hat das Recht, rechtswidrige Daten zu entfernen, die von einer rechtlichen Aufsichtsbehörde als solche deklariert wurden.
    1. Sollte Avira eine missbräuchliche Verwendung der Software bekannt werden, ist Avira in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen berechtigt, nach eigenem Ermessen jegliche unangemessene Inhalte zu entfernen, Ihren Zugang zur Software zu sperren oder zu kündigen und/oder mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.

 

  1. EINHALTUNG VON GESETZEN. Sie stimmen zu, alle geltenden lokalen, bundesstaatlichen, nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die in Zusammenhang mit Ihrer Verwendung der Software gelten. Diese EULA unterliegt ausdrücklich allen geltenden Exportgesetzen, Vorschriften, Restriktionen oder Regeln. Dementsprechend sind Sie verpflichtet, alle inländischen und internationalen Exportgesetze einzuhalten, die für die Software gelten. Avira behält sich das Recht vor, Klage einzureichen, um Sie daran zu hindern, die Software missbräuchlich zu verwenden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Schadenersatz. Ihre nicht autorisierte Verwendung der Software kann eine strafrechtliche Verfolgung gemäß geltenden Gesetzen nach sich ziehen.
  1. AUSSCHLUSS DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG. DIE SOFTWARE WIRD IM "IST ZUSTAND" BEREITGESTELLT, UND AVIRA GIBT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN UND LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AVIRA LEHNT EBENFALLS JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER PARTEIEN, DIE MARKTGÄNGIGKEIT, EINE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER DIE MÖGLICHKEIT, DIE SOFTWARE IN ANDERE PRODUKTE ZU INTEGRIEREN, AB. SIE SIND FÜR DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ZUR ERZIELUNG DER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE VERANTWORTLICH. FERNER SIND SIE FÜR DIE INSTALLATION, VERWENDUNG SOWIE DIE ERGEBNISSE VERANTWORTLICH, DIE SIE AUFGRUND DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERHALTEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GIBT AVIRA KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE SOFTWARE GEGEN ALLE MÖGLICHEN GEFAHREN SCHÜTZT, FEHLERFREI IST ODER UNTERBRECHUNGSFREI FUNKTIONIERT, KEINE ANDEREN FEHLER AUFWEIST, IHRE SPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN ERFÜLLT ODER DASS SICH DIE SOFTWARE ZUR VERWENDUNG IN SPEZIELLEN RISIKOBEREICHEN EIGNET.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Sie entbinden Avira ausdrücklich von jeglichen Ansprüchen, denen Ursachen zugrunde liegen, die sich außerhalb der Kontrolle von Avira befinden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Ausfälle der elektronischen oder mechanischen Ausrüstung oder Kommunikationsleitungen, Probleme mit der Telefon- oder einer anderen Verbindung, Computerviren, einen nicht autorisierten Zugang, Diebstahl, Fehler des Bedieners, widrige Wetterbedingungen, Erdbeben oder Naturkatastrophen, Streiks oder andere Probleme mit Arbeitskräften, Krieg oder staatliche Beschränkungen. AVIRA IST UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IHNEN ODER EINER ANDEREN PERSON GEGENÜBER HAFTBAR FÜR SCHÄDEN AUS GEWINNVERLUSTEN ODER VERLUSTEN DES GOODWILL ODER FÜR ANDERE INDIREKTE, SPEZIELLE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, SCHÄDEN AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH UND UNEINGESCHRÄNKT SCHÄDEN AUS ARBEITSEINSTELLUNGEN, DATENVERLUSTEN, COMPUTERAUSFÄLLEN ODER -FEHLFUNKTIONEN, ODER FÜR SONSTIGE ANDERE SCHÄDEN ODER VERLUSTE. AVIRA IST IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, AUCH WENN AVIRA ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. 

     
DIE BESTIMMUNGEN DER ABSCHNITTE 5 UND 6 SIND IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN DURCHSETZBAR.

  1. DATENSCHUTZ.

 

    1. Mit Ihrer Zustimmung zu dieser EULA stimmen Sie ebenfalls der Datenschutzrichtlinie von Avira in ihrer jeweils geltenden Fassung zu. Siehe hierzu www.avira.com. 
    1. Je nach Ihrem Gerät und dem darauf installierten Betriebssystem darf Avira die folgenden Daten sammeln: Ihren Namen, Ihre Anschrift, Spracheinstellungen, E-Mail, die IMEI Nummer des Geräts, Marke und Modell des Geräts, Ihren Batteriestatus, Ihre Version des Betriebssystems, die Telefonnummer des Geräts, Nummer der SIM-Karte, den Namen des Netzwerkanbieters, Speicherstatus, die IP-Adresse des Geräts, Geoinformationen auf Basis des Standorts des GPS/WIFI Netzes sowie andere technische Informationen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Services erforderlich sind. Diese Informationen werden verwendet, um Ihnen die Services bereitzustellen und Sie über Produktupgrades, neue Produkte und Services zu informieren sowie Ihnen Angebote oder andere Informationen zukommen zu lassen.
    2. Für weitere Informationen oder Fragen zum Datenschutz senden Sie bitte eine E-Mail an privacy@avira.com.

 

  1. GELTENDES RECHT. Es sei denn, es gilt Abschnitt 12, wird diese EULA, ungeachtet der Kollisionsregeln, durch die Gesetze des Bundesstaates Kalifornien geregelt. Alle Klagen in Zusammenhang mit dieser EULA sind vor den einzelstaatlichen und Bundesgerichten in Santa Clara County vorzubringen. Sie stimmen dem Gerichtsstand und der ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte zu.
  1. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG. 

 

    1. Laufzeit. Diese EULA und Ihre Lizenz gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie auf "ICH STIMME ZU" klicken oder die Software installieren, verwenden oder auf diese zugreifen, und bleiben bis zum Ablauf der Lizenzlaufzeit oder einer Kündigung, wie unten beschrieben, in Kraft. Kündigung oder Ablauf dieser EULA bedeutet, dass Ihre Lizenz automatisch endet und Sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Abschnitts alle Kopien jeglicher Art der Software vernichten müssen, die sich in Ihrem Besitz befinden.
    1. Kündigung. Avira darf nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Überdauerung der unten genannten Bestimmungen sowie zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln diese EULA und/oder einige oder alle Bestimmungen jederzeit umgehend und fristlos kündigen oder Ihren Zugang zur Software oder zu bestimmten Komponenten sperren, wenn (i) Sie gegen eine der Bestimmungen dieser EULA verstoßen oder fällige Lizenzgebühren nicht zahlen, (ii) Avira gesetzlich dazu verpflichtet ist oder (iii) Avira die in dieser EULA genannten Services nicht mehr anbietet. Sie können diese EULA ebenfalls jederzeit beenden, wenn Sie die Verwendung der Software einstellen und sie vollständig von allen Geräten löschen. Eine Kündigung dieser EULA oder der Lizenz gibt Ihnen keinen Anspruch auf eine Rückerstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren, sofern zutreffend. Haben Sie eine automatische Verlängerung der Lizenz gewählt, verlängert sich die Lizenzlaufzeit automatisch zu dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Listenpreis, es sei denn, die Lizenz wird von einer der Parteien 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Lizenzlaufzeit gekündigt. Die neue Lizenzlaufzeit entspricht der vorherigen Laufzeit.

 

    1. Widerrufsrecht. Nach Erwerb der Software haben sie dreißig (30) Tage Zeit, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die bereits für die Software gezahlten Lizenzgebühren anteilig zurückerstattet zu bekommen. Erfolgt der Widerruf nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen nach Erwerb der Software haben Sie keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung.
    1. Löschung Ihrer gesicherten Daten. Haben Sie sich nicht für eine automatische Verlängerung entschieden und verlängern Sie Ihre bezahlte Lizenz nicht, gewährt Ihnen Avira nach Ablauf der jeweiligen Lizenzlaufzeit fünfzehn (15) Tage Zeit, während der Sie weiterhin Zugang zu Ihrem Konto haben. Nach dieser ersten Frist wird Ihr Konto deaktiviert. Ihre gesicherten Daten werden jedoch weitere dreißig (30) Tage nicht gelöscht. Während dieser dreißig (30) Tage erhalten Sie regelmäßige Benachrichtigungen, dass diese Daten zu einem bestimmten Datum gelöscht werden, sofern Sie die zugehörige Lizenz nicht verlängern. Sie können während dieser dreißig (30) Tage jederzeit den Kundenservice von Avira kontaktieren und veranlassen, Ihre ausgewählten gesicherten Daten auf ein kostenfreies Konto zu transferieren. Sollten Sie weder (i) die Lizenz zum in der Benachrichtigung genannten Löschungsdatum verlängern noch (ii) den Kundenservice von Avira kontaktieren, um Ihre gesicherten Daten auf ein kostenfreies Konto zu übertragen, werden Ihre gesicherten Daten gelöscht, und Sie müssen ein neues Konto anlegen.

 

    1. Entfernung von Daten. Sie können jederzeit schriftlich die Entfernung Ihrer Daten von unseren Servern beantragen. Ein solcher Antrag wird innerhalb von sieben (7) Geschäftstagen bearbeitet. Sollten Sie keine ausdrückliche Entfernung Ihrer Daten beantragen, hat Avira das Recht, Ihre Daten ausschließlich für technische Zwecke für bis zu neunzig (90) Tage nach Kündigung oder Ablauf dieser EULA zu speichern. Dies setzt jedoch voraus, dass Avira Ihre Kontoinformationen beibehält, die in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen für den Geschäftsbetrieb und die Einhaltung von Gesetzen erforderlich sind.
  1. ENTSCHÄDIGUNGEN. Sie erklären sich bereit, Avira, seine Konzerngesellschaften, Tochtergesellschaften, Geschäftsführer, Führungskräfte, Angestellten, Vertreter, Geschäftspartner und Lizenzgeber zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten für und gegen alle Ansprüche oder Forderungen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die von einer dritten Partei geltend gemacht werden und aus (a) Daten, die Sie mittels der Software hochgeladen haben, (b) Ihrer Verwendung der Software, (c) Ihrer Verletzung dieser EULA oder (d) Ihrer Verletzung der Rechte einer dritten Partei entstehen oder damit in Verbindung stehen.

 

  1. VERSCHIEDENES. Die folgenden Bestimmungen gelten ausdrücklich sowohl für die EULA als auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Avira behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser EULA zu ändern. Sollten Sie diesen Änderungen nicht zustimmen, müssen Sie die Verwendung der Software einstellen. Sie erkennen an, dass jegliche Verletzung dieser EULA, sei sie eventuell oder tatsächlich, Avira einen unwiderruflichen Schaden zufügt. Ein solcher Schaden kann nicht finanziell beziffert werden, und Avira hat kein geeignetes gesetzliches Rechtsmittel. Aus diesem Grund stimmen Sie zu, dass Avira das Recht hat, zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsmitteln, von einem zuständigen Gericht eine Unterlassungsanordnung oder eine andere Abhilfe zu erwirken, gemäß der jegliche eventuelle oder tatsächliche Verletzung einer Ihrer Pflichten gemäß den Bestimmungen dieser EULA durch Sie verhindert wird. Entsprechend verzichten Sie hiermit darauf, dass Avira im Fall eines Unterlassungs- oder billigkeitsrechtlichen Anspruchs, der zur Durchsetzung einer der Bestimmungen dieser EULA von Avira geltend gemacht oder Avira zugesprochen wird, eine Kaution oder Sicherheit hinterlegen muss. Die Parteien vereinbaren, dass diese EULA sowohl zugunsten von Avira als auch dessen Lizenzgebern besteht. Dementsprechend ist diese EULA personenbezogen, und Sie dürfen Ihre daraus entstehenden Rechte oder Pflichten nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Avira einer anderen natürlichen oder juristischen Person übertragen. Der Verzicht auf die Einforderung der absoluten Einhaltung einer der Bedingungen und Bestimmungen dieser EULA durch Avira stellt keinen Verzicht von Avira auf diese oder eine zukünftige Unterlassung oder Nichteinhaltung dar. Sollte eine der Bestimmungen dieser EULA (oder ein Teil davon) durch ein zuständiges Gericht oder aufgrund eines Konflikts mit einer geltenden Regierungsvorschrift als nichtig, ungültig oder anderweitig undurchführbar gelten, bleiben die übrigen hierin enthaltenen Bestimmungen (oder Teile davon) davon unberührt. Die rechtswidrige, ungültige oder undurchführbare Klausel ist in Übereinstimmung mit geltendem Recht so zu ändern, dass sie dem ursprünglichen Zweck am ehesten entspricht. Aus dieser EULA oder der Verwendung der Software ergeben sich kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Angestelltenverhältnis und keine Agenturbeziehung zwischen Ihnen und Avira. Überschriften dienen lediglich dem Zweck der Übersichtlichkeit. Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Avira in Bezug auf den Zugang zur und die Verwendung der Software dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen und Angebote in elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Form zwischen Ihnen und Avira in Zusammenhang mit der Software. Die Bestimmungen in Bezug auf die Eigentumsrechte von Avira, das Feedback, die Entschädigungen, Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen sowie in Bezug auf das geltende Recht überdauern eine Kündigung dieser EULA, aus welchem Grund auch immer diese erfolgt. Avira hat das Recht, eine schriftliche Bestätigung über die Vernichtung oder Löschung der Software zu fordern.
  1. ANWENDUNG DES DEUTSCHEN RECHTS.

 

    1. Zusätzlich zu den vorgenannten Bestimmungen dieser EULA gilt dieser Abschnitt für Sie, wenn Sie in einer anderen Jurisdiktion als den Vereinigten Staaten und Kanada ansässig sind. Ihre Lizenz unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Sie ein Unternehmer sein, befindet sich die ausschließliche Gerichtsbarkeit am Ort des Unternehmenssitzes von Avira. Avira behält sich das Recht vor, den Kunden an dessen Wohnort zu verklagen.
    1. Abschnitt 5 (Ausschluss der beschränkten Gewährleistung) wird vollständig durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
      1. Es sei denn, dies wird anderweitig vereinbart, entspricht die von Avira bereitgestellte Software dem aktuellen Stand der Technik und allen relevanten Produktinformationen und -spezifikationen, die von Avira bereitgestellt werden, einschließlich der Informationen im Nutzerhandbuch. Avira gewährleistet nicht, dass sich die in der Vereinbarung beschriebene Software für Zwecke eignet, die über die Erfüllung der Pflichten von Avira gemäß der Vereinbarung hinausgehen.
      2. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf Basis des aktuellen Stands der Technik Programmfehler trotz der größtmöglichen Vorsicht und Sorgfalt nicht mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen werden können. Ferner erkennen Sie an, dass es nicht möglich ist, eine Software zu entwickeln, die alle existierenden Viren und/oder jede existierende Malware erkennt.
      3. Sind Sie ein Unternehmer und Avira hat Ihnen die Software entgeltlich und für unbegrenzte Zeit zur Verfügung gestellt, werden Fehler in der bereitgestellten Software wie nachfolgend beschrieben durch Avira beseitigt, vorausgesetzt, Sie haben Avira in Übereinstimmung mit Paragraf 377 des deutschen Handelsgesetzbuches über den entsprechenden Fehler informiert.
      4. Mitgeteilte Fehler werden nach Ermessen von Avira entweder durch Beseitigung des Fehlers ("Reparatur") oder durch Bereitstellung einer fehlerfreien Software ("Ersatzlieferung") behoben. Die Kosten für eine solche Fehlerbeseitigung werden von Avira getragen.
      5. Können die Fehler in der Software nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigt werden oder gilt eine Reparatur oder Ersatzlieferung aus anderen Gründen als fehlgeschlagen, haben Sie das Recht, entweder den Betrag der gezahlten oder zu zahlenden Lizenzgebühr zu mindern oder, falls die Fehler nicht immaterieller Art sein sollten, von der Vereinbarung zurückzutreten.
      6. Alle Schadenersatzansprüche oder jeder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die aus solchen Fehlern entstehen, sind wie in dieser Vereinbarung in Abschnitt 12 (iii) beschrieben, zu regeln.
      7. Hat Ihnen Avira die Software entgeltlich, jedoch für einen beschränkten Zeitraum zur Verfügung gestellt, werden Fehler in der Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Meldung solcher Fehler durch Avira beseitigt. Die Beseitigung der Fehler erfolgt nach Ermessen von Avira entweder im Rahmen einer kostenfreien Reparatur oder Ersatzlieferung. Ihr Recht, die Lizenzgebühr für die Dauer des Fehlers zu reduzieren, bleibt davon unberührt. Sie sind nur dann berechtigt, die Vereinbarung aufgrund einer nicht gewährten Verwendung der Software gemäß dieser Vereinbarung außerordentlich zu kündigen, wenn Avira ausreichend Gelegenheit hatte, den Fehler zu beseitigen, dies jedoch fehlschlug.
      8. Eine Reparatur oder Ersatzlieferung gilt nur dann als fehlgeschlagen, wenn Avira ausreichend Gelegenheit hatte, eine Reparatur oder Ersatzlieferung durchzuführen und nicht das gewünschte Ergebnis erzielt werden konnte, oder wenn eine Reparatur oder Ersatzlieferung unberechtigterweise von Avira abgelehnt wurde. Sollte die Beseitigung eines Fehlers in Form einer Reparatur oder Ersatzlieferung unverhältnismäßige Ausgaben für Avira bedeuten, kann Avira die Beseitigung des Fehlers verweigern und auf Ihr Recht verweisen, von der Vereinbarung zurückzutreten oder diese zu kündigen.
      9. Sie sind in keinem Fall berechtigt, in Zusammenhang mit einem Fehler den Quellcode der Software anzufordern.

 

    1. Abschnitt 6 (Haftungsbeschränkung) wird vollständig durch die folgenden Bestimmungen ersetzt: Ungeachtet der rechtlichen Art des entsprechenden Anspruchs gelten in Bezug auf Ihre Schadensersatzansprüche sowie Ihre Ansprüche auf einen Ersatz vergeblicher Aufwendungen die folgenden Bestimmungen:

Avira ist für die Ihnen aus einem grob fahrlässigen oder absichtlichen Verhalten von Avira entstandenen Schäden haftbar, die auf eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit zurückzuführen sind und das Inkrafttreten einer Garantie nach sich ziehen oder aus dem Produkthaftungsgesetz hervorgehen. In allen anderen Fällen ist die Schadenersatzhaftung von Avira auf die Verletzung der wesentlichen Pflichten der Vereinbarung beschränkt. Wesentliche Pflichten sind nur die Pflichten, deren Erfüllung in erster Linie für die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung unerlässlich ist, und auf deren Erfüllung Sie sich verlassen können. Die Haftung seitens Avira für den Verlust von Daten ist auf die üblichen Ausgaben beschränkt, die für die Wiederherstellung dieser Daten anfallen und die im Fall einer Erstellung von Sicherheitskopien üblich sind. Diesbezüglich wird auf Ihre Pflicht verwiesen, Ihre Daten, gemäß Abschnitt 3 dieser EULA, regelmäßig zu sichern.
Die Haftung von Avira in Zusammenhang mit einer fahrlässigen Verletzung einer der wesentlichen Pflichten der Vereinbarung durch Avira ist auf die vorhersehbaren Schäden beschränkt, die für diese Art von Vertrag üblich sind.

Die Gefährdungshaftung von Avira für Fehler, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser EULA bestehen, ist hiermit gemäß Abschnitt 536 (a) Paragraf 1, erste Alternative des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle Vertreter von Avira, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Geschäftsführer, Rechtsvertreter, Angestellte und andere Erfüllungsgehilfen."
 

Avira, Inc. |330 Primrose Rd. | Burlingame, CA 94010 | USA  

Avira Operations GmbH & Co. KG | Kaplaneiweg 1 | 88069 Tettnang | Deutschland

05. April 2013